"Es gibt kein schlechteres Gesetz"
POLITIK | HOCHSCHULE IN THÜRINGEN (15.12.2006)
Von Falk Pißler | |
Es war wieder der Zeitpunkt gekommen. Studierende aller Thüringer Hochschulen gingen erneut in Erfurt auf die Straße. Rund 1 000 junge Menschen sammelten sich, um ihren Unmut über das neue Thüringer Hochschulgesetz kund zu geben. (c) Entdemokratisierung und Beschneidung der akademischen Freiheit Nach Vorstellung der Landesregierung soll aber ein sogenannter Hochschulrat den Präsidenten an die Spitze einer Hochschule befördern. Dieser Rat wird jeweils zur Hälfte von Mitgliedern der Hochschule (Senat) und vom Ministerium bestimmt. Wer nun denkt, dass der Hochschulrat demnach paritätisch von externen und internen Akteuren besetzt ist, geht in seiner Annahme fehl. Die Seite der Hochschule darf maximal die Hälfte ihrer Delegation aus den eigenen Reihen bestimmen. Die anderen müssen Externe sein. Angesichts der Tatsache, dass der Hochschulrat mit der Wahl des Präsidenten, der Profilbildung der Hochschule sowie mit Kompetenzen zur Entwicklung des Studienangebotes betraut ist, fehlt einem derartigen Gremium massiv an Legitimierung innerhalb der eigenen Hochschule. Der Irrsinn dieser Konstruktion wird noch deutlicher, indem der mit weit reichenden Entscheidungsbefugnissen betraute Hochschulrat ehrenamtlich tätig sein soll. Der von den Demonstranten gekrönte Präsident schlug Fundraising zur Finanzierung der Hochschulen vor. Studierende sollten mit Sammelbüchsen durch die Städte gehen und den Bürgern so viel Schmalz um die Lippen schmieren, damit genug Geld zusammenkommt, um die Hochschulen zu unterstützen. Die Studendierenden aus Schmalkalden kamen mit Totenkopfmasken oder verkleideten sich als Weihnachtsmänner. Einige verschenkten Mahnbescheide für die nicht gezahlten Gebühren. Gebühren über Gebühren "Die Finanzen der Hochschulen sollen durch Gebühren auf eine breitere Basis gestellt werden." So könnte sich der euphemistische Satz von Ministerpräsident Althaus (CDU) anhören. Doch jedem wird unmittelbar klar, dass irgendwer diese Gebühren zahlen muss. Ab Wintersemester 2007/08 wird es eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 50 Euro je Semester geben. Als guter Deal bekommt davon die Hochschule die Hälfte und der Rest geht ans Ministerium. Die Hochschule soll nunmehr Gebühren für "öffentliche Leistungen" erheben können: für die Nutzung der Bibliothek, des Rechenzentrums oder der Prüfungsämter. Des Weiteren werden Gebühren für postgraduale Studiengänge und Weiterbildung, für Prüfungen und Bewerbungen, für Gasthörer, für Senioren sowie für Studienmaterialien erhoben. Darüber hinaus wird die Regelung zu den Langzeitstudiengebühren verschärft. Die vorher festgeschriebene Gebührenfreiheit für das Erststudium wird in diesem Entwurf nicht erneuert. Zusammen mit dem Ministerium kann der Präsident eine Gebührenordnung verabschieden, die auch allgemeine Studiengebühren beinhalten können. Bei einer Demonstration in Erfurt vor gut einem Monat haben die rund 3 000 Teilnehmer schon einmal Sparstrümpfe aufgehangen. Die Landesregierung blieb davon unbeeindruckt. Das neue Thüringer Hochschulgesetz ist so gut wie durch. |