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Geschwisterliebe
GESELLSCHAFT | GERICHTET (15.06.2005)
Von Ronald Hild
Es klingt bizarr zu hören, dass ein Mann im Gefängnis sitzt, weil er drei Kinder mit der Frau hat, die er liebt. Auch die Frau wird bald vor Gericht stehen, wegen der Kinder, von dem Mann, den sie liebt.

Das Problem: die beiden sind Geschwister. Der sonderbare Fall bewegt die Gemüter und führt zu Kontroversen in der Rechtsprechung.

Enge Verwandte haben gemeinsam Kinder. Dieser einfache Sachverhalt, so kurz, so undifferenziert reicht meist schon aus, um sich ein Urteil über die betroffenen Menschen zu bilden. Ein vernichtendes Urteil meist, gefällt ohne die Menschen zu kennen, ohne mit ihnen geredet zu haben oder sie zu sehen. Warum nehmen wir uns nicht wenigstens die Zeit, ihre Geschichte zu hören, bevor wir über einen Menschen richten? Weil wir Angst haben? Weil wir Andersartigkeit nicht verkraften? Oder weil wir erkennen müssen, dass sich nicht alles einfach in "richtig" und "falsch" einteilen lässt? Vielleicht wäre einiges anders gelaufen, im Leben von Susan und Patrick, wenn jemand die Zeit gehabt hätte zuzuhören.

Patrick und Susan haben die gleichen Eltern, sind biologisch Bruder und Schwester. Seit seinem 4. Lebensjahr aber lebte Patrick bei Pflegeeltern. Er wusste nichts von seiner jüngeren Schwester. Nach dem Tod zweier Geschwister bat die Mutter, ihren ältesten Sohn Patrick wieder nach Hause zu kommen. Er ist bereits 23 als er seine Schwester Susan kennen lernt.
Kurz vor Weihnachten 2000 erliegt die Mutter ihrem Herzleiden. Die beiden jungen Menschen, die sich kaum kennen sind auf sich allein gestellt. Da sie nicht zusammen aufgewachsen sind, empfinden sie nicht wie Geschwister für einander. Sie verlieben sich und wollen eine eigene Familie gründen. Nach der Geburt des ersten Kindes wird das Geschwisterpaar vom Jugendamt angezeigt. Patrick wird zu einem Jahr auf Bewährung verurteilt. Im Prozess wegen des zweiten Kindes wird der junge Mann zu einer zweijährigen Gefängnisstrafe verurteilt.
Am 20.Juli sollen die beiden Geschwister nun erneut vor Gericht erscheinen. Der Vorwurf lautet erneut auf Verstoß gegen das Inzuchtverbot. Diesmal wegen der inzwischen einjährigen Tochter der beiden.

Durch den Artikel 173 des Strafgesetzbuches wird in Deutschland Beischlaf mit Verwandten unter Strafe gestellt (Vergleich dazu: Anhang). Und die Strafandrohung für Inzucht hat auch durchaus ihre Berechtigung. Bei Kindern, die aus Beziehungen zwischen Verwandten entstammen, besteht ein erhöhtes Risiko, bestimmte Erbkrankheiten zu bekommen. Diese Erbkrankheiten sind meist rezessiv, treten bei den Eltern also nicht in Erscheinung. Da bei Verwandten das genetische Material ähnlich ist, besteht bei Kindern aus Inzest-Beziehungen aber eine hohe Wahrscheinlichkeit, dass die Krankheit zum Tragen kommt. Das Verbot von Inzucht kann also als gesetzliche Vorbeugung gegen bestimmte Erbkrankheiten betrachtet werden. Größere Bedeutung kommt dem Artikel 173 aber wahrscheinlich unter dem Gesichtspunkt Ethik zu. Die geschlechtliche Liebe zwischen Geschwistern entspricht nicht den Wertevorstellungen und Normen der Mehrheit der Menschen. Das Strafgesetzbuch schützt hier also die Interessen der Allgemeinheit in Bezug auf die Gattungsethik.

Susan und Patrick haben die Ablehnung zu Spüren bekommen, die ein Mensch durch das Attribut "Inzest" erfährt. Von Nachbarn wurden sie beschimpft und beleidigt, als ihre heimliche Liebe bekannt wurde. Inzucht, damit verbindet man andersartige, primitive, perverse Menschen. Im Verdacht des Inzest zu stehen, ist gleichbedeutend mit dem Ausschluss aus dem sozialen Leben. Man wird geächtet, ausgegrenzt, eigentlich nicht mehr behandelt wie ein Mensch. Da stellt sich zwangsläufig die Frage nach dem Warum. Was haben Susan und Patrick denn getan, uns der Allgemeinheit? Was ist falsch daran, wenn sich zwei Menschen lieben, auch wenn sie Geschwister sind? Wie können wir die beiden verurteilen, da wir sie nicht kennen? Jeder muss diese Fragen für sich selbst beantworten. Es gibt dabei auch kein moralisches richtig oder falsch. Aber welche Meinung sich auch jeder einzelne darüber bilden mag, so darf nicht vergessen werden, dass Susan und Patrick Menschen sind, mit allen Rechten und Pflichten. Sie haben sich von sich aus füreinander entschieden. Das mag einem Außenstehenden befremdlich, gar unnatürlich erscheinen. Aber da dem Gesetz mit der Freiheitsstrafe Patricks bereits Genüge getan wurde, sollte man die beiden einfach gemeinsam glücklich werden lassen. Wer die Geschwisterliebe nicht verkraftet, der kann ja einen großen Bogen um die beiden machen. Er sollte sich dann aber auch aus Beschimpfungen und Verurteilungen tunlichst raus halten. Vielleicht aber findet sich auch der ein oder andere der den Mut hat, einfach mal zuzuhören.

Susan jedenfalls wünscht sich nichts sehnlicher, als dass ihr Patrick wieder aus dem Gefängnis entlassen wird. Beide wollen sich dann eine Arbeit suchen und hoffen darauf, ihre Kinder zurück zubekommen, die bei Pflegeeltern leben. Die beiden Geschwister warten darauf, dass man ihrer Liebe eine Chance gibt.


Anlagen und zum Weiterlesen:

LVZ, Freitag, 03.Juni 2005-06-13

Strafgesetzbuch Paragraph 173: "Beischlaf zwischen Verwandten":
1. Wer mit einem leiblichen Abkömmling den Beischlaf vollzieht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
2. Wer mit einem leiblichen Verwandten aufsteigender Linie den Beischlaf vollzieht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft; dies gilt auch dann, wenn das Verwandtschaftsverhältnis erloschen ist. Ebenso werden leibliche Geschwister bestraft, die miteinander den Beischlaf vollziehen.
3. Abkömmlinge und Geschwister werden nicht nach dieser Vorschrift bestraft, wenn sie zur Zeit der Tat noch nicht achtzehn Jahre alt waren.
   

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