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VERHANDELT
15.10.2007
Juristischer Wirbel um Praktikumsbericht
VON Michael Billig
Die Vorwürfe im Praktikumsbericht von Astrid S. seien so gravierend, dass „girlshope e.V.“ laut eigener Aussage um seine Existenz fürchten müsse. Mit dieser Begründung reichte der Verein am Landgericht Münster Klage gegen die Studentin der Uni Münster ein

Die Klägerin und ihr Anwalt. (c) Ansgar Lorenz

Die zuständige Richterin war von vorn herein um Annährung zwischen den Streitparteien bemüht. Sie machte deutlich, dass die Wahrheit theoretisch rekonstruierbar sei, praktisch hielt sie es jedoch für fast unmöglich. Denn wichtige Zeugen hätten aus Kenia eingeflogen werden müssen und die Verfahrenskosten wären ins Unermessliche gestiegen.
Astrid S. hatte in dem ostafrikanischen Land bis März 2005 ein sechsmonatiges unbezahltes Praktikum in einer Mädchenschule absolviert - mit einem Stipendium der Hans-Böckler-Stiftung. Wie in so einem Fall üblich, musste die Beklagte im Anschluss einen Bericht an die Stiftung liefern. Auf fünfzehn Seiten fand sie drastische Worte, die dem Träger der Mädchenschule, der in Deutschland ansässige Verein, ein Armutszeugnis ausstellten. Entwicklungsministerin Gesine Schwan soll darauf hin ihre Schirmherrschaft zurückgezogen haben.
Sie wolle nun größeren Schaden abwenden, sagte die deutsche Leiterin der Schule. Sie saß neben ihrem Anwalt auf der Klägerbank und betonte, dass der Verein sich von Patenschaften und Fördergeld finanziere. Die Richterin wies darauf hin, dass man zwischen Tatsache und Meinung unterscheiden müsse, und dass insbesondere die freie Meinungsäußerung durch Artikel 5 des Grundgesetztes gesichert ist. Am Praktikumsbericht selbst gab es daher nichts zu rütteln. Beide Parteien verständigten sich darauf, einen Zusatz mit aktuellen Informationen und Entlastungsbemühungen von „girlshope“ nachzutragen. Die Beklagte darf den Bericht künftig nur noch in dieser Form weitergeben, und auch nur noch an Personen, die an einem Praktikum in besagter Mädchenschule interessiert sind.

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